Online-Schalter
Hier finden Sie die Antragsformulare der verschiedenen Dienste sowie Online Formulare für Anfragen Ihrer personenbezogenen Bescheinigungen/Urkunden.
Diese können Sie ebenfalls über die Webseite des Nationalregisters unter „Meine Akte“ (mittels Personalausweis und Kartenlesegerät) beantragen.
Mehr Informationen finden Sie in den weiterführenden Links.
Anträge & Erklärungen
Ablesen der Wasseruhr bei Vermietung einer Immobilie – Erklärung
Ablesen der Wasseruhr beim Verkauf einer Immobilie – Erklärung
Anschluss eines Gebäudes an die öffentliche Wasserversorgung – Antrag
Anschluss eines Gebäudes an die öffentliche Kanalisation – Antrag
Außerbetriebsetzung eines Wasseranschlusses – Antrag
Durchführung einer Verlosung – Antrag
Veröffentlichung einer Gesetzesänderung im Belgischen Staatsblatt am 01.09.2022 – Gesetz vom 31.12.1851 über Lotterien
Aufgrund dieser Abänderung entfällt die Genehmigungspflicht für Tombolas, die von kleineren Vereinen/Jugendbewegungen/Sportvereinen/Schulen veranstaltet werden.
Für Tombolas, die auf kommunaler Ebene von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden, ist somit keine vorherige Genehmigung durch das Gemeindekollegium mehr erforderlich.
Geht der Verkauf über die kommunale Ebene hinaus, wird die Zustimmung der Provinzverwaltung benötigt.
Eine weitere Abänderung vom 13.09.2023 besagt, dass folgende Bedingungen weiterhin erfüllt sein müssen:
- ein Teilnehmer zahlt höchstens 5.00 Euro im Tausch gegen ein Teilnahmeticket/Los mit der Chance auf einen Preis;
- die Anzahl der Teilnahmetickets/Lose ist auf 1 000 pro Verlosung begrenzt;
- Preise können nur in Form von Sachleistungen vergeben werden, deren Handelswert 500.00 EUR nicht übersteigt. Der Handelswert ist der empfohlene Verkaufspreis oder der Einzelhandelspreis, einschließlich des Preises gesponserter Lose;
- Höchstens 30% der Einnahmen aus einer Tombola können als Ausgaben verwendet werden. Dies bedeutet, dass mindestens 70% der Einnahmen aus einer Tombola dem gewählten, sozialen oder gemeinnützigen Zweck zugutekommen müssen.
Einrichtung einer Ferienlagerstätte – Antrag
Einverständniserklärung bzgl. Datenschutz
Elterliche Erlaubnis für eine minderjährige Person
Fällen von Bäumen bzw. Rodung von Hecken – Antrag
Grabaufhebung – Antrag
Installation einer Straßenlampe – Antrag
Installation eines oder mehrerer zusätzlicher Wasserzähler an einem bestehenden Wasseranschluss – Antrag
Veranstaltungsgenehmigung – Antrag
Der Gesetzgeber unterscheidet drei Arten der Veranstaltung:
- Private Veranstaltungen, im Volksmund auch „geschlossene Gesellschaft“ genannt:
Sie kennzeichnen sich durch die persönliche Beziehung zwischen Organisator und Teilnehmer. Meistens handelt es sich um private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten. Aber auch Vereinsproben, Trainingsstunden oder Tagungen haben einen privaten Charakter, auch wenn sie in einem öffentlichen Saal stattfinden. Private Veranstaltungen unterliegen keiner Auflage oder Genehmigungspflicht.
- Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen oder überdachten Orten:
Sie sind für jeden zugänglich, auch wenn Eintrittsgeld bezahlt werden muss, wie z.B. in einer Diskothek, einem Theater, Konzert oder Festzelt. In diesem Fall ist der Organisator für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich. Dieser muss die Veranstaltung vorher bei der Gemeindeverwaltung anmelden mittels des beigefügten Dokumentes der Polizeizone Eifel.
- Veranstaltungen im Freien:
Sie finden auf öffentlichen Plätzen oder der Straße statt und müssen vorab durch die Gemeinde genehmigt werden. Ohne eine entsprechende Genehmigung ist eine solche Veranstaltung verboten. Beispiele: Prozessionen, Umzüge, Kundgebungen, Märkte, Rallyes, … Hierzu muss ebenfalls das Dokument der Polizeizone Eifel eingereicht werden zwecks Erstellung der Genehmigung.
Bitte beachten Sie, dass alle öffentlichen Veranstaltungen durch den Bürgermeister genehmigt werden müssen. Dazu muss mindestens 2 Monate im Voraus (Zeltfeste 6 Monate) ein Antrag mit allen Anlagen (Versicherungsbescheinigung, Streckenpläne, Zeltaufbau,…) eingereicht werden.
- Planwagenfahrten:
Planwagen, die von einem Traktor gezogen werden, benötigen eine Genehmigung. Der Besitzer des Wagens meldet dies in seiner Wohnsitzgemeinde an. Die Genehmigung ist dann für ein Jahr gültig.
- Anmeldung einer Veranstaltung - Word DE
- Anmeldung einer Veranstaltung - PDF DE
- Anmeldung einer Veranstaltung - Word FR
- Anmeldung einer Veranstaltung - PDF FR
- Antragsformular Planwagenfahrt
- Formulaire de demande: Promenade en roulotte
- Erklärung (Fahrer) Folkloristische Fahrzeuge
- Verantwortlicher einer folkloristischen Gruppe - Erklärung (Anlage)
- Allgemeine Verwaltungspolizeiliche Verordnung der 5 Eifelgemeinden (01.05.2023)
Wohnsitzwechsel – Antrag
Zurverfügungstellung der Deponie „Bolder-Benden“ für das Ablagern von natürlichem Erdreich – Antrag
Zurverfügungstellung von Wasserrinnsteinen – Antrag
Zurverfügungstellung von Wasserrinnsteinen zur Verlegung entlang einer Regionalstraße – Antrag
Gemeindesteuern - Erklärungen
Gemeindesteuer auf die Abfuhr und Entsorgung von Haushaltsabfällen und gleichgestellten Abfällen aus Betrieben – Erklärung
Gemeindesteuer auf die Verteilung von Werbeschriften und -mustern – Erklärung
Gemeindesteuer auf Hundehaltung – Erklärung
Gemeindesteuer auf Übernachtungen in Ferienwohnungen – Erklärung
Gemeindesteuer auf Übernachtungen in Hotels – Erklärung
Gemeindesteuer auf Zweitwohnungen – Erklärung
Personenbezogene Bescheinigungen/Urkunden
Auszug aus dem Strafregister
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es seit dem 15.12.2022 aus Fälschungsgründen nicht mehr erlaubt, einen Auszug aus dem Strafregister per Mail zu versenden.
Online
Bescheinigung zur Tierhaltung
Online
Geburtsurkunde
Online
Haushaltszusammensetzung
Online
Heiratsurkunde
Online
Lebensbescheinigung
Online
Nationalitätsbescheinigung
Online
Scheidungsurkunde
Online
Sterbeurkunde
Online
Wohnsitzbescheinigung
Online
Zuschüsse & Prämien
Prämie auf Neubauten – Antrag
Diese Prämie wird für den Neubau von Wohnhäusern gewährt. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 1.750,00 EUR.
Sie haben ein neues Wohnhaus errichtet und sind bereits offiziell an der neuen Adresse gemeldet?
Dann erhalten Sie die Möglichkeit in den Genuss der Neubauprämie zu gelangen.
Prämie für den Einbau eines individuellen, durch die Wallonische Region zugelassenen Klärsystems – Antrag
Im autonomen Sanierungsgebiet ist der Einbau zugelassener individueller Klärsysteme Pflicht:
- für Neubauten und Umbauten, die Gegenstand einer Baugenehmigung sind und die zu einer Erhöhung der Wohnungskapazität führen;
- für bestehende Gebäude in einer prioritären Zone, d.h. innerhalb einer Trinkwasser-Präventivzone, im Einzug eines Badegewässers oder in einem Risikogebiet für Überschwemmung und für die die Lage im autonomen Sanierungsgebiet nach Durchführung einer Studie bestätigt wurde.
Nicht zum Einbau eines individuellen Klärsystems verpflichtet sind Altbauten, die
- außerhalb von prioritären Zonen liegen;
- nicht von einer Studie betroffen sind;
- sich im autonomen Gebiet befinden.
außer im Fall von
- spezifischen Verfügungen in Verbindung mit einem Gerichtsbeschluss aus Gründen der öffentlichen Sauberkeit;
- einer Auflage der Gemeinde wegen Problemen mit der öffentlichen Sauberkeit;
- einer ökologischen Gefährdung.
Der Einbau eines zugelassenen individuellen Klärsystems im autonomen Sanierungsgebiet berechtigt zu einer Prämie seitens der Gemeinde und, bei Altbauten, der ÖVAS (SPGE).
Prämie für die energieeffiziente Sanierung von Immobilien – Antrag
Diese Prämie wird für Investitionen im Energiebereich gewährt. Die Höhe des Zuschusses liegt bei maximal 5.000,00 EUR.
Sie möchten Ihr altes Wohnhaus (seit mindestens 40 Jahren bewohnt) energieeffizient sanieren oder neuen energieeffizienten Wohnraum schaffen, indem Sie eine(n) alte(n) Scheune/Stall zu Wohnraum umbauen?
Dann erhalten Sie die Möglichkeit in den Genuss der energieeffizienten Sanierungsprämie zu gelangen.
Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie im Gemeinderatsbeschluss im Downloadbereich.
Sollten alle Bedingungen erfüllt sein, können Sie den „Antrag auf prinzipielle Zuschusszusage“ ausgefüllt und unterschrieben im Umweltdienst der Gemeindeverwaltung einreichen.
Nach Erhalt der prinzipiellen Zusage, haben Sie maximal 3 Jahre Zeit die Arbeiten im Energiebereich durchzuführen. Anschließend müssen Sie den „Antrag auf Auszahlung der Prämie“ sowie Kopien der Rechnungen und Zahlungsbelege einreichen.
- Antrag auf Prinzipielle Zusage einer Prämie für die energieeffiziente Sanierung von Immobilien
- Antrag zur Auszahlung der Prämie für die energieeffiziente Sanierung von Immobilien
- Bestätigung des Eigentumsnachweises durch das Registrierungsamt
- Gemeinderatsbeschluss - Prämie energieeffiziente Sanierung von Immobilien
Zuschuss für die Installation von Regenwasserauffanganlagen – Antrag
Diese Prämie wird für die Installation von Regenwasserauffanganlagen gewährt. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 250,00 EUR.
Sie haben eine Regenwasserzisterne (mind. 5.000 Liter Aufnahmekapazität) auf Ihrem Grundstück installieren lassen?
Dann erhalten Sie die Möglichkeit in den Genuss der Prämie für Regenwasserauffanganlagen zu gelangen.
Zuschuss für die Produktion und den Gebrauch von Solarthermie – Antrag
Diese Prämie wird für die Installation von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung gewährt. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 750,00 EUR.
Sie haben Solarmodule auf Ihrem Dach installieren lassen?
Dann erhalten Sie die Möglichkeit in den Genuss der Prämie für Solaranlagen zu gelangen.