Abwasser
Für die Klärung des Abwassers wird das Gemeindegebiet in zwei Kategorien unterteilt:
- Das kollektive Sanierungsgebiet: Das Abwasser wird über die Kanalisation abgeführt und in einer öffentliche Klärstation geklärt.
- Das autonome Sanierungsgebiet: Das Abwasser wird individuell durch jeden Haushalt geklärt.
Der Plan zur Abwassersanierung (PASH) definiert, welche Ortsteile sich in welchem Sanierungsgebiet befinden.
Die Pläne der Ortschaften finden Sie im Downloadbereich.
Kanalanschlusspflicht im kollektiven Sanierungsgebiet
Wenn im kollektiven Sanierungsgebiet bereits eine Kanalisierung vorhanden ist, besteht eine Anschlusspflicht.
Wenn es keine öffentliche Klärstation gibt, ist nur eine Mindestklärung erforderlich.
Ansonsten kann das Abwasser ungeklärt eingeleitet werden.
Individuelle Klärung im autonomen Sanierungsgebiet
Im autonomen Sanierungsgebiet ist der Einbau zugelassener individueller Klärsysteme Pflicht:
- für Neubauten und Umbauten, die Gegenstand einer Baugenehmigung sind und die zu einer Erhöhung der Wohnungskapazität führen;
- für bestehende Gebäude in einer prioritären Zone, d.h. innerhalb einer Trinkwasser-Präventivzone, im Einzug eines Badegewässers oder in einem Risikogebiet für Überschwemmung und für die die Lage im autonomen Sanierungsgebiet nach Durchführung einer Studie bestätigt wurde.
Nicht zum Einbau eines individuellen Klärsystems verpflichtet sind Altbauten, die
- außerhalb von prioritären Zonen liegen;
- nicht von einer Studie betroffen sind;
- sich im autonomen Gebiet befinden.
außer im Fall von
- spezifischen Verfügungen in Verbindung mit einem Gerichtsbeschluss aus Gründen der öffentlichen Sauberkeit;
- einer Auflage der Gemeinde wegen Problemen mit der öffentlichen Sauberkeit;
- einer ökologischen Gefährdung.
Der Einbau eines zugelassenen individuellen Klärsystems im autonomen Sanierungsgebiet berechtigt zu einer Prämie seitens der Gemeinde und, bei Altbauten, der ÖVAS (SPGE).
Das Antragsformular für diese Prämie finden Sie in unserem Online Schalter.
Weitere nützliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in den weiterführenden Links.