Gebühr auf Abwasserreinigung

SPGE: Gleicher Betrag unabhängig von Sanierungszone

Mit zwei bereits länger zurückliegenden Dekreten und Erlassen (2016) hat die Wallonische Region eine wichtige Änderung des Wassergesetzbuches verabschiedet, die die Befreiung der Gebühr für Abwasserreinigung ab Januar dieses Jahres beendet.

Gewährt wurde die Befreiung allen Wasserverbrauchern bis zum 31. Dezember 2021, deren Immobilie vor dem 1. Januar 2018 mit einem normgerechten individuellen Klärsystem ausgestattet wurde.
Klärsysteme, die nach diesem Datum installiert wurden, fallen bereits unter die neue Gesetzgebung.

Die Folge: Ab diesem Jahr gilt für alle Wasserverbraucher die identische Gebühr für Abwasserreinigung, unabhängig von der Sanierungszone.

Gemäß gängiger Regelung wird die Gebühr für Abwasserreinigung vom Wasserversorger erhoben, also von der Gemeinde. Zuzüglich zur Berechnung der Wassergebühren werden 2,365 € je Kubikmeter für die Abwassersanierung hinzugefügt (+6% MwSt).
Die Gemeinde, die den besagten Betrag von insgesamt 2,507 € je Kubikmeter an die Société Publique de la Gestion de l’Eau (SPGE) weiterleitet, hat selbst keinen Einfluss auf die Festlegung der Höhe der Abwasserreinigungsgebühr.

Mit Ende der vorerwähnten Befreiung wurde zugleich ein System zur finanziellen Unterstützung (Prämie) für die Wartung und zur Kostenübernahme der Leerung und Entsorgung der Klärschlämme aus dem individuellen Klärsystem eingeführt. Zur Inanspruchnahme der Kostenübernahme der Entleerungen müssen die individuellen Kläreinheiten Gegenstand einer Umwelterklärung und durch einen Wartungsvertrag abgedeckt sein. Eine Liste der anerkannten Wartungstechniker finden Sie in den weiterführenden Links.

Um informiert zu bleiben und sich der öffentlichen Verwaltung der autonomen Sanierung anzuschließen, wird empfohlen, ein Benutzerkonto als Privatperson auf der Plattform SIGPAA zu eröffnen (unter „Registrierung“, „Privatperson“). Informationen diesbezüglich erhalten Sie auf der Website der SPGE (weiterführende Links)