Eingliederungseinkommen

Mit dem Eingliederungseinkommen soll Menschen geholfen werden, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Es bietet neben finanzieller Unterstützung auch eine intensive soziale Begleitung.

Für die Gewährung eines Eingliederungseinkommens muss der Antragsteller unter anderem folgende Bedingungen erfüllen:

  • belgischer Staatsbürger sein oder Ausländer, der im Bevölkerungsregister eingetragen ist;
  • volljährig sein;
  • seinen gewöhnlichen und tatsächlichen Wohnort auf dem Gebiet der Gemeinde Büllingen haben;
  • nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen;
  • dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen insofern gesundheitliche oder Billigkeitsgründe ihn nicht daran hindern;
  • alle Ansprüche auf soziale Leistungen und Unterhalt erschöpft haben;
  • einen Eingliederungsvertrag mit dem ÖSHZ abschließen.

Die verschiedenen Kategorien des Eingliederungseinkommens

  • Kategorie 1: zusammenlebende Personen bzw. Mitbewohner – bedeutet Personen, die unter einem Dach leben und ihre Haushaltsangelegenheiten hauptsächlich gemeinsam regeln;
  • Kategorie 2: alleinstehende Personen;
  • Kategorie 3: Personen, die eine Familie zu Lasten haben – „Familie“ bedeutet ein minderjähriges Kind und eventuell auch ein Ehe- oder Lebenspartner.

Die Höhe des Eingliederungseinkommens

Um die Höhe des Eingliederungseinkommens zu bestimmen, werden grundsätzlich alle Einkünfte, gleich welcher Art und gleich welcher Herkunft, in Betracht gezogen, z.B. der Katasterwert einer Immobilie, Mieteinkünfte, Sparguthaben, …

Für die Berechnung nicht berücksichtigt werden unter anderem:

  • vom ÖSHZ gewährte Hilfen;
  • Kinderzulagen, außer wenn der Antragsteller die Kinderzulagen für sich selbst bezieht;
  • erhaltene Unterhaltszahlungen oder Vorschüsse auf Unterhaltszahlungen, außer wenn der Antragsteller diese für sich selbst bezieht;

Gleichgestellte Sozialhilfe für Ausländer

Für Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis, die nicht im Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen sind, gibt es die gleichgestellte Sozialhilfe. Die Gewährung dieser Hilfe ist ebenfalls an verschiedene Bedingungen geknüpft.