Gemeinsam aktiv werden: Der Bürgertopf der Gemeinde Büllingen
Die Gemeinde Büllingen setzt ein starkes Zeichen für aktives Miteinander:
Mit dem Bürgertopf erhalten engagierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Ideen für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Dörfer und ein besseres Lebensumfeld direkt umzusetzen – und das mit Förderung
von bis zu 3,00 € / Jahr / Bürger und mit einem Minimum von 300,00 € / Jahr / Ortschaft, wobei sich auch mehrere Ortschaften zusammenschließen können.
Die Gemeinde Büllingen stellt den Dörfern diese Summe pro Jahr für lokale Initiativen zur Verfügung, die das soziale Miteinander, den lokalen Nutzen oder die Nachhaltigkeit fördern. Voraussetzung ist der Beschluss einer öffentlichen Dorfversammlung. Die Summe steht nur ein Mal zur Verfügung. Deshalb sollten alle möglichen Akteure sich möglichst zu Jahresbeginn absprechen und überlegen, welche Projekte für ihr Dorf in einem Kalenderjahr wichtig sind und ob ein oder mehrere Projekte gefördert werden sollen.
Vereine, Dorfgruppen oder private Initiativen – wer in der Gemeinde Büllingen lebt, kann ein Projekt zur Bereicherung des Dorflebens umsetzen. Soziales Miteinander, lokaler Nutzen und Nachhaltigkeit stehen dabei im Mittelpunkt.
Jetzt ist der Moment, aktiv zu werden!
Der Bürgertopf in 5 Schritten:
1. Einbeziehung der Dorfgemeinschaft
Wichtig ist, dass das Projekt transparent und unter Einbeziehung der Dorfgemeinschaft geplant wird.
Das bedeutet, die Dorfgruppe muss über ihr Vorhaben im Rahmen einer öffentlichen und für jedermann zugänglichen Versammlung (z.B. bekanntgegeben durch Dorfapp, Infoblatt, Flyer oder soziale Medien) informieren und Zustimmung erhalten.
N.B. Die Ländlichen Gilden können bei der Organisation und Moderation dieses Prozesses helfen (www.dorfentwicklung.be).
2. Antrag
Die Antragstellung ist einfach und flexibel: Richten Sie Ihren Antrag vor der Umsetzung des Projektes per freiem Schreiben bzw. E-Mail an finanzen@buellingen.be.
Das Kollegium wird Ihren Antrag prüfen und Rückmeldung geben.
Ihr Antrag sollte folgendes umfassen:
- Titel
- Projektbeschreibung: Welche Maßnahmen werden umgesetzt? Welche Veränderungen / Mehrwert bringt das Projekt für das Dorf?
- In welchem Zeitraum soll das Projekt verwirklicht werden? (1 oder 2 Jahre)
- Wer setzt das Projekt um? Eine faktische Vereinigung oder VoG?
- Werden andere Vereine oder Initiativen beteiligt?
- Wo soll das Projekt umgesetzt werden?
- Wie und wann wurde das Dorf beteiligt?
- Wie wird die Nachhaltigkeit, d.h. der Unterhalt, gewährleistet?
3. Finanzielles
Förderfähig sind Materialanschaffungen und Dienstleistungen. Eigenleistung wird nicht vergütet.
Wenn die Dorfversammlung es wünscht, kann der Bürgertopf bis zu 3 Jahre angespart werden. Dies ist allerdings nicht rückwirkend möglich.
Wird ein Projekt genehmigt, muss es bis zum 31.12. des Folgejahres abgeschlossen werden.
Beschreiben Sie in Ihrem Antrag:
- die Auflistung der geplanten Kosten – des beantragten Zuschusses;
- die Kontonummer der Dorfgruppe (faktische Vereinigung oder VoG);
- Welche Eigenleistung finanzieller oder materieller Art wird erbracht?
- Haben Sie vor bei anderen Fonds oder öffentlichen Trägern einen Antrag auf Unterstützung zu stellen? Wenn ja, bei wem und über welchen Maximalbetrag?
4. Projektumsetzung
Es kann losgehen!
Das Kollegium hat Ihr Projekt genehmigt und Sie erhalten den beantragten Bürgertopf als Vorschuss.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der gemeinsamen Umsetzung Ihres Projektes.
5. Abschluss des Projektes
Informieren Sie die Gemeinde bis zum 31.12. des Antragsjahres ob und wie das Geld verausgabt wurde.
Das Projekt muss spätestens zum 31.12. des Folgejahres abgeschlossen werden (bei Ansparung: bis zum 31.12. des Folgejahres des letzten Antragsjahres).
Beschreiben Sie in circa 10 Zeilen und mit 3 Fotos Ihre Projektergebnisse. Reichen Sie Rechnungen und Zahlungsbelege zur Dokumentation der Projektkosten ein.
Der Bürgertopf wird unterstützt durch eine Dotation der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
