Der Gemeinderat

Der Gemeinderat besteht aus 17 direkt gewählten Vertretern der Bevölkerung.

Die monatlichen Ratssitzungen sind öffentlich. Nur über Personalfragen wird in nicht-öffentlicher Sitzung beraten und entschieden.
Der Gemeinderat regelt alles, was die Gemeindeinteressen betrifft und berät über Angelegenheiten, die ihm von der übergeordneten Behörde vorgelegt werden.

Der Gemeinderat

  • verabschiedet den Haushaltsplan und legt Steuern und Gebühren fest,
  • genehmigt alle größeren Anschaffungen und Investierungen,
  • beschließt den Personalstellenplan und
  • kontrolliert die Arbeit des Gemeindekollegiums.

Das Gemeindekollegium legt die Tagesordnung für die Ratssitzung fest. Jedes Ratsmitglied kann jedoch Zusatzpunkte zur Tagesordnung bringen. Bei umfangreicheren Fragen werden die Beschlüsse durch Beratung in einer Kommissionssitzung oder bei Ortsbesichtigungen vorbereitet.

Die Ratsmitglieder vertreten die Gemeinde außerdem in gemeindeübergreifenden Einrichtungen und Interkommunalen (z.B. Vivias Interkommunale Eifel, Musikakademie der Deutschsprachigen Gemeinschaft, …). Die Mandate aller Ratsmitglieder werden in einem Register zusammengefasst.

Mitglieder