Das Gemeindekollegium

Der Bürgermeister und vier Schöffen bilden das Gemeindekollegium. Das Kollegium trifft sich jeweils am Dienstagvormittag in einer nicht-öffentlichen Versammlung, bei der der Bürgermeister den Vorsitz hat.

Das Gemeindekollegium

  • führt die Beschlüsse des Gemeinderates aus,
  • leitet die Gemeindearbeiten,
  • verwaltet die Einkünfte und Ausgaben und
  • führt Aufgaben aus, die ihm durch Gesetze, Dekrete, Verordnungen und Erlasse von übergeordneten Behörden anvertraut wurden (z.B. die Ausstellung von Baugenehmigungen).

Mitglieder