Heizkostenbeihilfen

Der belgische Staat gewährt manchen Personen oder Haushalten eine Beihilfe für Heizkosten.

Möglicher Betrag der Heizkostenbeihilfe (Basierend auf dem Lieferpreis):

  • Lieferungen bis zum 30.06.2022:  max. 300,00 EUR für insgesamt 1 500 Liter pro Kalenderjahr
  • Lieferungen ab dem 01.07.2022:  max. 720,00 EUR für insgesamt 2 000 Liter pro Kalenderjahr

Personen, die bis zum 30.06.2022 bereits eine Heizkostenbeihilfe für 1.500 Liter erhalten haben, können im Fall einer weiteren Heizöllieferung erneut im ÖSHZ vorstellig werden, um den Zuschuss für die verbleibenden 500 Liter zu beantragen.

Folgende Personen können eine Beihilfe erhalten:

  • Personen, die das Statut der erhöhten Kostenerstattung (VIPO/OMNIO) haben bzw. der Haushalt, dessen Mitglieder alle das Statut der erhöhten Kostenerstattung haben;
  • Personen, deren steuerbares Jahreseinkommen den Betrag von 23.383,50 EUR nicht übersteigt, erhöht um 4.327,00 EUR pro Person zu Lasten für Mehrpersonenhaushalte;
  • Personen, die einer kollektiven Schuldenregelung folgen.

Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen ab Lieferdatum persönlich oder in Vertretung im Sozialdienst des ÖSHZ gestellt werden.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • die Rechnung;
  • Ihren Personalausweis;
  • Ihre Kontonummer.

Außerdem nur für Haushalte ohne Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung (also ohne VIPO/Omnio-Statut):

  • den letzten Steuerbescheid aller Haushaltsmitglieder;
  • eine Bescheinigung der kollektiven Schuldenregelung.

Falls mehrere Mietwohnungen gleichzeitig beliefert werden:

  • eine Bescheinigung des Vermieters über den eigentlichen Verbrauch des Antragstellers.