Heizkostenbeihilfen

Der belgische Staat gewährt manchen Personen oder Haushalten eine Beihilfe für Heizkosten.

Möglicher Betrag der Heizkostenbeihilfe (Basierend auf dem Lieferpreis):

Maximal 1 500 Liter x 0,14€/Liter = 210,00€

Folgende Personen können eine Beihilfe erhalten:

  • Personen, die das Statut der erhöhten Kostenerstattung (VIPO/OMNIO) haben bzw. der Haushalt, dessen Mitglieder alle das Statut der erhöhten Kostenerstattung haben;
  • Personen, deren steuerbares Jahreseinkommen den Betrag von 23.383,50 EUR nicht übersteigt, erhöht um 4.327,00 EUR pro Person zu Lasten für Mehrpersonenhaushalte;
  • Personen, die einer kollektiven Schuldenregelung folgen.

Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen ab Lieferdatum persönlich oder in Vertretung im Sozialdienst des ÖSHZ gestellt werden.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • die Rechnung;
  • Ihren Personalausweis;
  • Ihre Kontonummer.

Außerdem nur für Haushalte ohne Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung (also ohne VIPO/Omnio-Statut):

  • den letzten Steuerbescheid aller Haushaltsmitglieder;
  • eine Bescheinigung der kollektiven Schuldenregelung.

Falls mehrere Mietwohnungen gleichzeitig beliefert werden:

  • eine Bescheinigung des Vermieters über den eigentlichen Verbrauch des Antragstellers.