Heizkostenbeihilfen
Der belgische Staat gewährt manchen Personen oder Haushalten eine Beihilfe für Heizkosten.
Möglicher Betrag der Heizkostenbeihilfe (Basierend auf dem Lieferpreis):
Maximal 1 500 Liter x 0,14€/Liter = 210,00€
Folgende Personen können eine Beihilfe erhalten:
- Personen, die das Statut der erhöhten Kostenerstattung (VIPO/OMNIO) haben bzw. der Haushalt, dessen Mitglieder alle das Statut der erhöhten Kostenerstattung haben;
- Personen, deren steuerbares Jahreseinkommen den Betrag von 23.851,17 EUR nicht übersteigt, erhöht um 4.413,54 EUR pro Person zu Lasten für Mehrpersonenhaushalte;
- Personen, die einer kollektiven Schuldenregelung folgen.
Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen ab Lieferdatum persönlich oder in Vertretung im Sozialdienst des ÖSHZ gestellt werden.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- die Rechnung;
- Ihren Personalausweis;
- Ihre Kontonummer.
Außerdem nur für Haushalte ohne Anrecht auf die erhöhte Kostenerstattung (also ohne VIPO/Omnio-Statut):
- den letzten Steuerbescheid aller Haushaltsmitglieder;
- eine Bescheinigung der kollektiven Schuldenregelung.
Falls mehrere Mietwohnungen gleichzeitig beliefert werden:
- eine Bescheinigung des Vermieters über den eigentlichen Verbrauch des Antragstellers.