Hausnotrufgeräte

Ein Hausnotrufgerät ist ein Wählgerät mit einem Handsender, welches an eine Zentrale angeschlossen ist, die 24 Stunden besetzt ist. Das Gerät wird in der Wohnung des Antragstellers an der Haupttelefonleitung sowie an einem Stromanschluss angebracht.

Der Antragsteller erhält einen Handsender, den er ständig um den Hals oder am Handgelenk trägt. Bei einem Sturz, Unwohlsein oder in einer anderen Notsituation aktiviert er den Alarm per Knopfdruck.

Der Alarm gelangt in eine Notrufzentrale, die rund um die Uhr besetzt ist. Der Hilferuf wird dann an eine vorher vom Antragsteller bestimmte Person, z.B. ein Nachbar, ein Familienmitglied, ein Bekannter, … weitergeleitet, die zu Hilfe kommt. Notfalls kann auch direkt der zuständige Rettungsdienst benachrichtigt werden.

Kosten:

  • Das ÖSHZ berechnet eine monatliche Leihgebühr von 15,00 EUR;
  • Die Krankenkassen beteiligen sich an den Unkosten;
  • Personen, die Anspruch auf die erhöhte Kostenerstattung (VIPO/OMNIO Statut) seitens der Krankenkasse haben, können eine finanzielle Beteiligung durch die Provinz erhalten.