Beihilfen für Menschen mit Unterstützungsbedarf

  • Haben Sie eine Beeinträchtigung und brauchen Unterstützung?
  • Haben Sie Schwierigkeiten mit alltäglichen Dingen wie kochen, putzen oder sich waschen?
  • Brauchen Sie kostenpflichtige Dienstleistungen oder Hilfsmittel, um Ihren Alltag zu meistern?
  • Sind Sie durch eine Beeinträchtigung nur eingeschränkt arbeitsfähig und haben dadurch vielleicht kein Einkommen oder nur sehr geringe Einkünfte?

Dann können Sie beim Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit (FÖDSS) eine Bescheinigung für diese Einschränkung beantragen. Mit dieser Bescheinigung können Sie in den Genuss verschiedener Vorteile und finanzieller Beihilfen kommen.

Die Beihilfen sind nach Alterskategorien eingeteilt:

  • Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres: erhöhtes Kindergeld von der zuständigen Kindergeldkasse;
  • Vom 18. bis zur Vollendung des 64. Lebensjahres: Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE) und die Eingliederungsbeihilfe (EB);
  • Ab dem Alter von 65 Jahren: Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB).

Die Beihilfen werden unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens und des Unterstützungsbedarfs berechnet. Das erhöhte Kindergeld wird unabhängig vom Haushaltseinkommen bewilligt.

Weitere soziale Vorteile aufgrund der Anerkennung einer Einschränkung:

In Belgien werden zahlreiche Vorteile von verschiedenen offiziellen Stellen gewährt.

Die wichtigsten Vergünstigungen und Vorteile sind:

  • Die Sonderparkkarte für Behindertenparkplätze;
  • Der Sozialtarif für das Telefon;
  • Die Befreiung von der Fahrzeugsteuer;
  • Die nationale Ermäßigungskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel;
  • Eine Ermäßigung auf die Einkommenssteuer;
  • Eine Ermäßigung auf den Immobiliensteuervorabzug;
  • Der soziale Gas- und Stromtarif;
  • Die Pauschalzulage für chronisch Kranke;
  • Vorteile für Kultur- und Freizeitangebote (European Disability Card).

Andere soziale Vorteile:

  • Vorteile des sozialen Wohnungsbaus;
  • Befreiung vom Tragen des Sicherheitsgurtes;
  • Weißer Stock für Sehbehinderte.

Weitere Informationen finden Sie in den weiterführenden Links.