Arbeitsintegration

Darunter versteht man das Recht einer Person auf soziale Eingliederung durch Beschäftigung.

Eine Beschäftigung zu finden, die der persönlichen Situation und den Fähigkeiten einer Person entspricht, spielt dabei eine große Rolle. Viele junge Erwachsene haben keine Qualifikation. Es ist jedoch wichtig, dass sie Selbstvertrauen aufbauen und soziale Fähigkeiten entwickeln.

Das ÖSHZ kann sie dabei unterstützen. Für Personen, die ein Eingliederungseinkommen beziehen, gibt es verschiedene Maßnahmen, um die Suche nach Arbeit zu erleichtern.

Das erste Ziel der Wiedereingliederung ist aber nicht unbedingt die direkte Arbeitsaufnahme. Es kann auch die Teilnahme an einem Sprachkurs, das Beenden einer Lehre, der Abschluss einer Ausbildung, eine stationäre Therapie, usw. sein.

Individuelles Projekt zur sozialen Eingliederung (IPSE)

Jeder, der ein Eingliederungseinkommen oder die gleichgestellte Sozialhilfe bezieht, ist verpflichtet, ein IPSE mit dem ÖSHZ auszuarbeiten.

Die Sozialassistentin erstellt gemeinsam mit der hilfesuchenden Person ein Projekt zur beruflichen und/oder sozialen Integration. Dabei werden die Fähigkeiten der Person berücksichtigt und individuelle Ziele festgelegt. Das Projekt kann unterschiedliche Formen haben, z.B. die Teilnahme an einem Sprachkurs, an einer Ausbildung, eine Therapie, ein Arbeitsvertrag, …

So wird eine Strategie erarbeitet, um die Person wieder an der Gesellschaft teilhaben zu lassen. Diese Strategie wird in einem Vertrag festgehalten, welcher von allen Beteiligten unterschrieben wird. Die Sozialassistentin trifft sich anschließend regelmäßig mit der Person. Dabei werden die Ziele überprüft und wenn nötig auch angepasst.

Wenn die betroffene Person sich nicht an den Vertrag hält, kann dies Auswirkungen auf die Gewährung des Eingliederungseinkommens bzw. der Sozialhilfe haben.