Verleih von Waschbärenfallen

Der Waschbär gilt seit 2014 als invasive Tierart. Ursprünglich kommt er aus Nordamerika und breitet sich nun stark in Europa aus.

Hier konkurriert der Waschbär mit heimischen Arten um Nahrung und Lebensräume, gefährdet dabei das hiesige Ökosystem und kann erhebliche materielle Schäden anrichten. Zudem kann er Krankheiten auf Menschen oder Haustiere übertragen.

Er entwickelt sich auch in Belgien bzw. der Wallonie zur Plage und darf nur anhand von Lebendfallen eingefangen werden. Die Gemeinde Büllingen verleiht solche Fallen ab sofort kostenlos. Es wird lediglich eine Entschädigung erhoben bei Nichtrückgabe oder Beschädigung der Falle. Die maximale Ausleihzeit beträgt 1 Monat, kann aber auf Anfrage verlängert werden.

Der Verleih einer Waschbärenfalle kann über den Umweltdienst beantragt werden. Sobald eine Falle frei ist, wird der Antragsteller kontaktiert und die Abholung in der Gemeindeverwaltung wird vereinbart.

Beim Umgang mit dem Tier und der Falle muss die Tierschutzgesetzgebung unbedingt eingehalten werden. Ein gefangener Waschbär muss einer befugten Person (Förster oder Jäger) übergeben und von dieser beseitigt werden. Der Waschbär darf auf keinen Fall wieder frei gelassen werden. Die eventuell anfallenden Kosten der Beseitigung trägt der Auftraggeber.

Bei der Ausgabe der Falle werden die Nutzer über die richtige Handhabung informiert und erhalten alle weiteren notwendigen Informationen.

ACHTUNG: Es wurden erste Fälle vom Waschbärspulwurm in Belgien festgestellt. Nähere Infos hierzu finden Sie in der Pressemitteilung in den Downloads.

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