Das Wappen der Gemeinde Büllingen

Das heutige Gebiet der Gemeinde Büllingen gehörte seit Ausgang des Mittelalters bis zur Franzosenzeit (1794) drei verschiedenen Herren:

  • dem Fürsten von Oranien als Gebieter der Herrschaft Sankt Vith (zunächst Falkenburg, 1271, Nassau-Oranien ab 1416);
  • dem Kurfürsten von Trier als Landesherrn des Amtes Schönberg, zu dem die Altgemeinde Manderfeld sowie Teile des Dorfes Hünningen und 14 Häuser in Büllingen seit 1376 gehörten. Das Dorf Hünningen und der Büllinger Teil gehörten nur personalrechtlich (nicht territorialmäßig) dem Kurfürsten von Trier;
  • dem Herrn von Jünkerath-Schleiden in der Lehnsherrschaft Jülich, die ihre Gerechtsame in Mürringen ausübte. Im Jahre 1301 hatte Graf Friedrich III. von Schleiden Mürringen und den beim Dorfe liegenden Wald erworben.

In den drei Herrschaftsbezirken gab es eigene Schöffengerichte mit Galgenstätten und eigenen Weistümern. Diese Zugehörigkeit des Büllinger Landes klingt in der Bezeichnung „Dreiherrenwald“ weiter. Die Herren von Schleiden-Jünkerath, Trier-Schönberg und Luxemburg-Sankt Vith besaßen gemeinsam den großen Waldbezirk östlich von Mürringen und Rocherath.

Das Büllinger Wappen weist auf diese drei ursprünglichen Herrschaftsbezirke hin:

Trierer Kreuz Schleiden-Jülicher
Balken
Luxemburger Löwe

Diese Erklärung wurde durch Herrn Hubert Jenniges, Ehrenpräsident des Geschichts- und Museumsvereins „Zwischen Venn und Schneifel“, als Begründung für die offizielle Anerkennung des Wappens verfasst.