Geschützte Denkmäler und Schutzbereiche in der Gemeinde Büllingen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat 2014 Schutzbereiche für zehn Denkmäler in der Gemeinde Büllingen festgelegt.

Wenn Sie Arbeiten an geschützten Objekten oder an Gebäuden bzw. Parzellen im Schutzbereich des Denkmals durchführen,

  • die das optische Erscheinungsbild verändern,
  • für die bauliche Veränderungen geplant sind,
  • für die aber keine Städtebaugenehmigung erforderlich ist,

müssen Sie eine Denkmalgenehmigung beantragen.  Dieser Antrag muss direkt bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingereicht werden.

Für Arbeiten an einem Denkmal oder im Schutzbereich eines Denkmals, die eine Städtebaugenehmigung erfordern, ist im Antragsformular auf Städtebaugenehmigung ein getrenntes „Feld 5“ vorgesehen, das ausgefüllt werden muss.  Die Denkmalgenehmigung ist in diesem Fall Teil der ausgestellten Städtebaugenehmigung. Der Antrag auf Städtebaugenehmigung (inklusive dem ausgefüllten „Feld 5 Denkmalschutzdekret“) muss bei der Gemeinde eingereicht werden.

Achtung: Erst nach Erhalt der Denkmal- oder Städtebaugenehmigung dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen.

Nähere Auskünfte zur Denkmalgenehmigung finden Sie in den weiterführenden Links.

Die Karten und Erlasse der 10 Schutzbereiche finden Sie im Downloadbereich.