Öffentliche Arbeiten
Ansprechpartner
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Andreas PETERS
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Sylvie MARGRAFF
Zuständigkeiten
Wasserdienst
- Anschlüsse der Privathaushalte
- Materialinventur und Bestellungen
- Spülen und Überprüfung der Leitungen
- Reparatur von Rohrbrüchen
- Installation und Austausch von Zählern
- Wasserproduktion: Arbeiten an Wasserbehältern und Pumpstationen; Unterhalt der Quellfassungen; Wartung der Aufbereitungsanlagen
Wegebau und -unterhalt
- Unterhalt von Fahrbahnen, Gräben und Seitenstreifen
- Unterhalt von Feldwegen
- Neubau und Unterhalt von Bürgersteigen und Parkplätzen
- Anbringen von Wasserrinnsteinen
- Mäharbeiten entlang der Straßen
- Anbringen von Beschilderung und Geschwindigkeitstafeln
- Reinigung von Schächten
- Kanalanschlüsse
- Straßensäuberungen und -markierungen
- Technische Vorbereitungen für Veranstaltungen
- Winterdienst
Unterhalt der gemeindeeigenen Immobilien
- Elektriker-, Dachdecker-, Schreiner-, Anstrich- und Maurerarbeiten
- Heizung und Sanitär
- Unterhalt Kläranlagen
Park- und Grünanlagen
- Unterhalt öffentlicher Anpflanzungen (Verkehrsinseln, Blumenkübel etc.)
- Unterhalt von Spielplätzen und Denkmälern
- Mäharbeiten und Beschneiden von Bäumen und Hecken
- Friedhöfe: Grabaushebungen, Grabentfernungen und Unterhaltsarbeiten
- Abfallsammlung und Reinigungsarbeiten
Fuhrpark
- Werkstatt
- Maschinenunterhalt, Reparaturen
Materialverleih
Folgendes Material kann im Bauhof der Gemeinde ausgeliehen werden:
- Absperrgitter
- Verkehrsschilder
- Warnlampen
- Gerüstböcke, Ständerfüße, …
Bei der Abgabe von Absperrgittern, Verkehrsschildern und Lampen wird eine Kaution von 250 EUR verlangt.
Winterdienst
Der Bauhof organisiert in den Wintermonaten den Räumdienst auf dem Gebiet der Gemeinde Büllingen.
Personal- und materialbedingt ist der Winterdienst in vier Zonen aufgeteilt:
- Rocherath, Krinkelt, Wirtzfeld
- Büllingen, Honsfeld
- Hünningen, Mürringen
- Manderfeld
Jeder Zone steht ein LKW mit Schneepflug und Streugerät sowie ein Bagger zur Verfügung. Für Räum- und Streudienst benötigen unsere Mitarbeiter fünf bis sechs Stunden je Zone. Der Streudienst allein benötigt zwei bis drei Stunden.
Die Räumung der Straßen wird nach folgenden Prioritäten vorgenommen:
- Verbindung zwischen Orten und Anbindung an die Regionalstraßen
- Steigungen
- Busstrecken
- Gehwege an Schulen
Anschließend werden die restlichen Wege abgefahren. Das zu räumende Straßen- und Wegenetz der Gemeinde beläuft sich auf 526 km. Die Regionalstraßen werden durch den Öffentlichen Dienst der Wallonie geräumt.
Gemäß der Polizeiverordnung der fünf Eifelgemeinden ist jeder Bürger verpflichtet, den Bürgersteig oder Gehweg vor dem eigenen Grundstück von Eis und Schnee zu befreien.