Bevölkerung & Standesamt
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Standesamt
Auszüge aus den Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern
Auszüge aus den Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern können in gleich welcher Gemeinde beantragt werden.
- Ausstellungsfrist: sofort
- Kosten: gratis
Diese Auszüge können ebenfalls über den Online Schalter beantragt werden
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Birgit VELZ
Dienstleiterin
Antrag auf gesetzliches Zusammenleben
Der Antrag auf gesetzliches Zusammenleben muss durch beide Partner unterzeichnet werden.
Die Antragsteller müssen an der gleichen Adresse gemeldet sein.
- Ausstellungsfrist: sofort
- Kosten: gratis
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Birgit VELZ
Dienstleiterin
Anerkennung eines Kindes
Der Antragsteller sowie die Mutter des Kindes müssen diesen Antrag gemeinsam im Standesamt stellen.
- Ausstellungsfrist: sofort
- Kosten: gratis
Benötigte Dokumente:
- Geburtsurkunde des Antragstellers sowie der Mutter
- Personalausweise
- Attest mit voraussichtlichem Geburtstermin
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Birgit VELZ
Dienstleiterin
Antrag auf belgische Staatsbürgerschaft
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit dem Standesamt, um die weiteren Details zu besprechen.
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Birgit VELZ
Dienstleiterin
Antrag auf Vornamensänderung
Eine Vornamensänderung kann im Standesamt angefragt und durch den Bürgermeister genehmigt werden.
Die Prozedur ist belgischen Staatsbürgern vorbehalten. Unter gewissen Umständen können auch anerkannte Flüchtlinge oder Staatenlose einen Antrag stellen.
Die gewünschten Vornamen dürfen weder Verwirrung stiften noch Ihnen oder Dritten schaden.
Für die Änderung des Vornamens eines Minderjährigen müssen beide Elternteile vorstellig werden.
Benötigte Dokumente:
Auszug aus der Geburtsurkunde. (Falls Sie im Ausland geboren wurden, ist ggf. eine Legalisierung der Geburtsurkunde erforderlich.)
- Auszug aus dem Strafregister
- Ausstellungsfrist: etwa eine Woche
- Kosten: 200,00 EUR
Namensänderungen (Familienname/Nachname) können beim FÖD Justiz – Dienst Namensänderungen beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie in den weiterführenden Links.
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Birgit VELZ
Dienstleiterin
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der festgehalten wird, wie der Patient in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden oder auf welche medizinische Behandlung er nicht zurückgreifen möchte.
Achtung: Es handelt sich nicht um einen Antrag auf Euthanasie (Sterbehilfe).
Einen Vordruck der Patientenverfügung finden Sie im Downloadbereich. Dieser sollte mit dem Hausarzt ausgefüllt werden.
- Kosten: gratis
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des „Patienten Rat und Treff“ in den weiterführenden Links.
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Birgit VELZ
Dienstleiterin
Organspendeverfügungen
Seit dem 13. Juni 1986 sind die Organentnahme und die -transplantation per Gesetz verankert.
Seither ist jeder Bürger ein potentieller Spender. Aus moralischen Gründen wird jedoch die Entscheidung der Angehörigen berücksichtigt und bei einer Verweigerung auf die Entnahme verzichtet.
Sie können bereits zu Lebzeiten eine Willens- oder Verzichtserklärung hinterlegen.
Diese Verfügung hat rechtlichen Charakter und erspart Ihren Angehörigen – im Fall der Fälle – eine schwierige Entscheidung.
Die Verfügung kann in unserem Standesamt beantragt werden.
- Ausstellungsfrist: sofort
- Kosten: gratis
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Birgit VELZ
Dienstleiterin
Antrag auf Euthanasie (Sterbehilfe)
Der Bürger hat die Möglichkeit, im Standesamt eine vorgezogene Willenserklärung zur Euthanasie zu hinterlegen; diese Verfügung kann jederzeit vom Antragsteller zurückgenommen werden.
Aus den beigefügten Antragsformularen ist ersichtlich, dass die vorgezogene Willenserklärung von zwei Zeugen (die kein finanzielles Interesse an Ihrem Tod haben), gegengezeichnet werden muss. Außerdem hat der Antragsteller die Möglichkeit, Vertrauenspersonen zu benennen, die im Falle eines Falles die entsprechenden Schritte einleiten und in seinem Interesse handeln.
Sollten diese Personen den Antragsteller nicht zur Gemeinde begleiten können, sollte er eine Kopie der jeweiligen Ausweise mitbringen, damit der Sachbearbeiter die Unterschriften vergleichen kann.
- Kosten: gratis
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Birgit VELZ
Dienstleiterin
Letztwillige Verfügung über Bestattungsarten
Sie haben zu Lebzeiten die Möglichkeit über die Art Ihrer Bestattung frei zu entscheiden:
- Sargbestattung
- Feuerbestattung
Diese Verfügung kann im Standesamt erstellt werden.
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Birgit VELZ
Dienstleiterin
Friedhofsverwaltung
Die Verwaltung der sieben Gemeindefriedhöfe obliegt dem Standesamt. Hier wird für die ordnungsgemäße Bestattung der Verstorbenen Sorge getragen.
Die Friedhofsverordnung regelt alle Bereiche rund um Friedhöfe, Konzessionen und Bestattungsarten.
Die aktuelle Friedhofs- sowie Gebührenverordnung finden Sie im Downloadbereich.
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Birgit VELZ
Dienstleiterin
Bevölkerung
Personalausweise & Kids-ID
Seit Ende November 2020 stellen wir aufgrund der Europäischen Verordnung 2019/1157 vom 20. Juni 2019 neue Personalausweise mit Fingerabdrücken für Bürger ab dem 12. Lebensjahr aus.
Achtung: Die Einführung der Abgabe der Fingerabdrücke hat zur Folge, dass die Bürger sowohl bei der Beantragung als auch bei der Abholung des neuen Personalausweises persönlich zum Bevölkerungsdienst kommen müssen.
N.B. Eine Kids-ID (für Kinder unter 12 Jahren) wird für alle belgischen Kinder ausgestellt, die in Länder verreisen, in denen keine Reisepasspflicht besteht. Im Landesinnern hat diese Karte selbstverständlich auch ihre Gültigkeit.
Die Kids-ID darf nur auf Anfrage der Eltern oder des Vormundes erstellt werden und gilt für drei Jahre.
Benötigte Dokumente:
- 1 biometrisches Passbild
- 1 digitale Unterschrift (ab 12 Jahre)
- Fingerabdrücke (ab 12 Jahren)
Ausstellungsfrist:
- 2 Wochen
Es besteht die Möglichkeit eines Dringlichkeitsverfahrens. (Lieferung zwischen 3h und 48h)
Kosten:
- 0-11 Jahre einschl.: 7,70 EUR
- Ab 12 Jahre: 24,10 EUR
- Dringend 3h 0-11 Jahre: 161,90 EUR (Abholung in Brüssel)
- Dringend 3h ab 12 Jahre: 173,30 EUR (Abholung in Brüssel)
- Dringend 48h 0-11 Jahre: 125,00 EUR (Abholung Gemeinde)
- Dringend 48h ab 12 Jahre: 136,40 EUR (Abholung Gemeinde)
Wenn Sie mit Ihrem Personalausweis Online-Anwendungen nutzen möchten, ist eine regelmäßige Software-Aktualisierung des Kartenlesers erforderlich.
Um Probleme beim Lesen Ihres neuen Ausweises zu vermeiden, fordern wir Sie dazu auf, die Aktualisierung der eID-Software auf der eID-Webseite durchzuführen. (s. weiterführende Links)
Die Aktualisierung der eID-Viewer-Anwendung erfolgt ebenfalls über diese Website. Diese Anwendung ermöglicht es Ihnen, Ihren PIN-Code selbst zu ändern und die Gültigkeit der Zertifikate, die sich auf Ihrem Personalausweis befinden, zu überprüfen. Mit dem Authentifizierungszertifikat erhalten Sie Zugang zu den Anwendungen und mit dem Signaturzertifikat können Sie Dokumente elektronisch unterzeichnen.
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Horst REITER
Reisepässe
Zur Beantragung eines Reisepasses muss die betreffende Person persönlich vorstellig werden.
Benötigte Dokumente:
- 1 biometrisches Passbild
- 1 digitale Unterschrift (ab 6 Jahre)
- Fingerabdrücke (ab 12 Jahren)
Ausstellungsfrist:
- 1 Woche
Es besteht die Möglichkeit eines Dringlichkeitsverfahrens. (Lieferung zwischen 3h und 48h)
Kosten:
- 0-12 Jahre: 35,00 EUR
- 12-17 Jahre einschl.: 44,00 EUR
- Ab 18 Jahre: 74,00 EUR
- Dringend 48h 0-11 Jahre: 210,00 EUR (Abholung Gemeinde)
- Dringend 48h ab 12-17 Jahre: 219,00 EUR (Abholung Gemeinde)
- Dringend 48h 0-11 Jahre: 125,00 EUR (Abholung Gemeinde)
- Dringend 48h ab 18 Jahre: 249,00 EUR (Abholung Gemeinde)
- Dringend 3h ab 18 Jahre: 309,00 EUR (Abholung in Brüssel)
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Horst REITER
Führerscheine
Seit September 2023 ist es möglich, Schulungsführerscheine selbst online (https://beldrive.apps.mobilit.fgov.be/) zu beantragen
Für die Beantragung eines Führerscheins wenden Sie sich bitte an den Schalter unseres Bevölkerungsdienstes.
Benötigte Dokumente:
- 1 biometrisches Passbild
- 1 digitale Unterschrift
Ausstellungsfrist:
- 1 Woche
Kosten:
- 25,00 EUR
Hinweis
Allen Fahranfängern, die ab dem 01. Januar 2008 ihren ersten Führerschein der Kategorie B erworben und an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen haben, wird, nach Vorlage der nötigen Dokumente, ein Einkaufsgutschein über 50,00 EUR ausgestellt. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
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Inge REUTER
Wohnsitzwechsel
Wohnsitzwechsel innerhalb Belgiens
Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb Belgiens muss lediglich die neue Wohnsitzgemeinde kontaktiert werden. Sie können den Antrag auf Wohnsitzwechsel durch persönliches Erscheinen im Bevölkerungsdienst, per E-Mail oder im Online Schalter beantragen.
Nach Überprüfung des Aufenthaltsortes durch die Polizei erfolgt die Aktualisierung der Adresse auf dem Personalausweis. Hierzu kommen Sie bitte mit Ihrem Ausweis und PIN-Code zum Bevölkerungsdienst.
Belgischer Staatsbürger aus dem Ausland kommend
Die Arbeitsschritte von Punkt 1 finden auch hier Anwendung.
Sie benötigen zusätzlich die Abmeldebescheinigung Ihrer früheren Wohnsitzgemeinde im Ausland.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie persönlich zum Bevölkerungsdienst kommen.
Um Ihre Abmeldung zu registrieren, benötigen wir Ihre neue Meldeadresse im Ausland.
Sie erhalten die erforderlichen Dokumente, die zur Anmeldung bei der ausländischen Wohnsitzgemeinde und der belgischen Botschaft in Ihrem neuen Aufenthaltsland vorgelegt werden müssen.
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Horst REITER
Aufenthaltsgenehmigungen
Achtung: Aufenthaltsgenehmigungen sind keine Identitäts- oder Nationalitätsnachweise, sondern bestätigen nur den legalen und regulären Aufenthalt in Belgien!
Das gültige Identitätsdokument Ihres Herkunftslandes muss bei jeder Erneuerung des Aufenthaltstitels sowie Reisen außerhalb Belgiens mitgeführt werden.
Benötigt:
- 1 biometrisches Passbild
- 1 digitale Unterschrift (ab 12 Jahre)
- Fingerabdrücke (je nach Modell)
Ausstellungsfrist:
- 2 Wochen
Kosten:
- Da es verschiedene Aufenthaltstitel gibt, informieren Sie sich bitte vorab bei unserem Bevölkerungsdienst.
Ansprechpartner
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Mandy DROSSON
Auszüge aus dem Bevölkerungs- und Strafregister
Auszug aus dem Bevölkerungsregister
Diese Dokumente (Wohnsitzbescheinigung, Haushaltszusammensetzung etc.) können Sie persönlich, per Email oder über unseren Online Schalter beantragen.
Ausstellungsfrist:
- sofort
Kosten:
- kostenlos
Auszug aus dem Strafregister
Einen Auszug aus dem Strafregister können Sie persönlich, per Email oder über unseren Online Schalter beantragen.
Da es verschiedene Modelle gibt, muss der Verwendungszweck bei der Anfrage mitgeteilt werden.
Ausstellungsfrist:
- sofort
Kostenpunkt:
- kostenlos
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Horst REITER
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Mandy DROSSON
Genehmigungen für Minderjährige bei Auslandsreisen ohne elterliche Begleitung
Diese Genehmigung kann persönlich oder per Email angefragt werden.
Achtung: Die Unterschriften der Eltern müssen durch den Bevölkerungsdienst beglaubigt werden!
Ansprechpartner
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Horst REITER
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Mandy DROSSON
Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften
Beglaubigung der Unterschrift
Um Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen, müssen Sie persönlich mit Ihrem Personalausweis im Bevölkerungsdienst vorstellig werden.
Kosten:
- gratis
Beglaubigung einer Kopie
Benötigt:
- das Originaldokument
Kostenpunkt:
- Kosten der Kopie
Ansprechpartner
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Horst REITER
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Mandy DROSSON
Wahlvollmachten
Eine Wahlvollmacht kann persönlich, telefonisch oder per Email angefragt werden.
Ansprechpartner
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Horst REITER
Kontrolle der Impfpflicht (Kinderlähmung)
Die Impfung gegen Kinderlähmung ist in Belgien Pflicht.
Es steht den Eltern frei, die Impfungen durch einen selbst bestimmten Arzt durchführen zu lassen. Die Impfbescheinigung des behandelnden Arztes muss der Gemeindeverwaltung umgehend bei Erreichen des 18. Lebensmonates zugestellt werden.
Wenn die Impfungen durch Kaleido Ostbelgien verabreicht werden, werden die Impfdaten der Gemeinde automatisch zugestellt.
Ansprechpartner
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Inge REUTER
Ausstellung von Schlachtscheinen
Da es verschiedene Arten von Schlachtscheinen gibt, bitten wir Sie, diesen persönlich oder telefonisch im Bevölkerungsdienst zu beantragen.
Ausstellungsfrist:
- sofort
Kosten:
- gratis
Ansprechpartner
-
Horst REITER
-
Mandy DROSSON
Aushändigung und Umtausch von Mülltüten
Zu Beginn eines jeden Jahres findet die Verteilung der Mülltüten in den verschiedenen Ortschaften statt. Sollten Sie diesen Termin verpasst haben oder zusätzliche Tüten benötigen, können Sie diese beim Bevölkerungsdienst erwerben.
Kosten:
- Restabfall: 10,00 EUR / Rolle
- Bioabfall: 3,00 EUR / Rolle
- PMK: 3,00 EUR / Rolle
Veranstaltungsgenehmigungen
Der Gesetzgeber unterscheidet drei Arten der Veranstaltung:
- Private Veranstaltungen, im Volksmund auch „geschlossene Gesellschaft“ genannt:
Sie kennzeichnen sich durch die persönliche Beziehung zwischen Organisator und Teilnehmer. Meistens handelt es sich um private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten. Aber auch Vereinsproben, Trainingsstunden oder Tagungen haben einen privaten Charakter, auch wenn sie in einem öffentlichen Saal stattfinden. Private Veranstaltungen unterliegen keiner Auflage oder Genehmigungspflicht.
- Öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen oder überdachten Orten:
Sie sind für jeden zugänglich, auch wenn Eintrittsgeld bezahlt werden muss, wie z.B. in einer Diskothek, einem Theater, Konzert oder Festzelt. In diesem Fall ist der Organisator für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich. Dieser muss die Veranstaltung vorher bei der Gemeindeverwaltung anmelden mittels des beigefügten Dokumentes der Polizeizone Eifel.
- Veranstaltungen im Freien:
Sie finden auf öffentlichen Plätzen oder der Straße statt und müssen vorab durch die Gemeinde genehmigt werden. Ohne eine entsprechende Genehmigung ist eine solche Veranstaltung verboten. Beispiele: Prozessionen, Umzüge, Kundgebungen, Märkte, Rallyes, …
Hierzu muss ebenfalls das Dokument der Polizeizone Eifel ausgefüllt und der Gemeindeverwaltung zugestellt werden zwecks Erstellung der Genehmigung.
Jede der Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltung, unabhängig der Anzahl Personen, unterliegt der Zustimmung und Genehmigung des Bürgermeisters. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag auf Veranstaltungsgenehmigung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Dieses Antragsformular finden Sie in unserem Online-Schalter.
Ansprechpartner
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Mandy DROSSON