Einmaliger Heizkostenzuschuss

In Anbetracht der ständig steigenden Energiepreise hat die föderale Regierung einige Maßnahmen ins Leben gerufen, um Bürger(innen) zu unterstützen.

So ist es möglich, einen einmaligen Zuschuss von 300.00 EUR (für Heizöl oder Gas) oder 250.00 EUR (für Pellets) mittels eines Formulars zu beantragen.

Die Abgabefrist wurde bis zum 30.04.2023 verlängert.

Sollten Sie die Bedingungen erfüllen, besteht die Möglichkeit, den Antrag entweder direkt online (s. Linkbereich) oder per Einschreiben (s. Downloadbereich) zu stellen.

Es wird empfohlen, den Antrag online einzureichen.

 

Wichtig für Typ A:    Fügen Sie die Rechnung und den Zahlungsbeleg bei!

Wichtig für Typ B:    Der Eigentümer muss sich vorab in einer Datenbank registrieren (s. Link). Der Mieter benötigt diese Registrierungsnummer um einen Antrag einreichen zu können.

Wichtig für Pellets:  Es müssen mindestens 500kg bestellt werden